Brakel (red). Im Stadtgebiet Brakel sind im Laufe des Wochenendes gleich vier Fahrzeugführer aufgefallen, die erheblich alkoholisiert im Straßenverkehr unterwegs waren.

Zunächst war in der Nacht von Freitag auf Samstag, 3. September, gegen 3.35 Uhr ein 61-Jähriger aufgefallen, der in Brakel auf einem Fahrrad unterwegs war. Im Bereich Hanekamp wurde er dabei beobachtet, wie er in starken Schlangenlinien fuhr. Der Atemalkoholtest bei der anschließenden Kontrolle ergab einen Wert von deutlich über 1,6 Promille. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt.

Ebenfalls alkoholisiert auf einem Fahrrad angetroffen wurde am Samstag, 3. September, ein 23-Jähriger, der gegen 23.15 Uhr auf der Warburger Straße fuhr. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von rund 1,6 Promille. Eine Blutprobe wurde angeordnet und der Führerschein sichergestellt.

Zuvor war um 20.10 Uhr auf der Straße Am Hembser Berg in Brakel ein 54-Jähriger Autofahrer mehrfach aufgefallen, wie er mit einem Fiat Ducato Schlangenlinien fuhr. Zeugen verständigten die Polizei, die den Fahrer daraufhin anhielt und kontrollierte. Ein durchgeführter Atemalkoholtest zeigte einen Wert von mehr als zwei Promille an. Daher wurde eine Blutprobe angeordnet. Dabei leistete der 54-Jährige Widerstand. Der Führerschein und der Fahrzeugschlüssel wurden sichergestellt.

Schließlich fiel den Polizeibeamten in der Nacht zu Sonntag gegen 0.30 Uhr noch ein 28-Jähriger auf der B252 bei Brakel-Bellersen auf. Er fuhr mit einem Pedelec in Schlangenlinien von Nieheim kommend in Richtung Brakel und geriet dabei mehrmals vom Seitenstreifen auf den Fahrstreifen. Während der anschließenden Kontrolle zeigte er Gleichgewichtsstörungen, der vor Ort durchgeführte Atemalkoholtest ergab eine Fahruntüchtigkeit des 28-Jährigen. Ihm wurde daraufhin eine Blutprobe entnommen. Ob ihm das Pedelec, mit dem er unterwegs war, tatsächlich gehört, ließ sich in der Nacht nicht zweifelsfrei klären, es wurde zur Eigentumssicherung sichergestellt.

Die Polizei Höxter erinnert daran, dass auch auf Fahrrädern Promillegrenzen gelten und man womöglich seinen Pkw-Führerschein riskiert. Ab 1,6 Promille liegt man im Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit und begeht eine Straftat. Aber auch schon ab 0,3 Promille kann eine Strafanzeige drohen, wenn man eine auffällige Fahrweise zeigt oder gar in einen Unfall verwickelt wird.