Kreis Höxter (red). Der Rad- und Fußverkehr bildet das Fundament für eine umweltgerechte und nachhaltige Mobilität der Zukunft. Gerade vor dem Hintergrund der Mobilitätswende, ist es wichtig, dass neben dem motorisierten Individualverkehr auch weitere Mobilitätsformen gefördert werden. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt dazu in der ersten Jahreshälfte 2024 insgesamt 73,7 Millionen Euro im Rahmen des Nahmobilitätsprogramms zur Verfügung. Neben Bauvorhaben, Sanierungen und der Öffentlichkeitsarbeit in diesem Bereich, ist laut der aktualisierten Förderrichtlinie, auch die Erfassung des Radverkehrsnetz bzw. eines Mobilitätskonzepts förderfähig.

Im Kreis Höxter erhält sowohl die Kommune Warburg als auch die Stadt Höxter jeweils zwei Förderungen. Warburg bekommt insgesamt rund eine Millionen Euro. Zum einen für die Sanierung eines Wirtschaftsweges als Radverkehrsverbindung zwischen Warburg-Calenberg und Wormel, zum anderen für den Bau eines straßenbegleitenden Geh-/Radweges entlang der Industriestraße und Speckgraeben. In Höxter wird die Erneuerung bzw. Verbreiterung des Geh-/Radweges Auf'm Lümersfelde/In der Steinbeck zwischen Fürst und die Erneuerung des Radweges R2 zwischen Godelheim sowie dem Weserradweg mit insgesamt rund 1,45 Millionen Euro gefördert.

Der heimische Landtagsabgeordnete und Vorsitzende des Verkehrsausschusses, Matthias Goeken, freut sich über die Förderungen: „Wir erhalten hier im Kreis Höxter rund zweieinhalb Millionen Euro zur Förderung des Radverkehrs. Das bietet uns die Möglichkeit, die bestehende Radinfrastruktur zu sanieren bzw. auszubauen. Dies stellt einen wichtigen Schritt zu einem nachhaltigen und zukunftsfesten Mobilitätsprogramm in unserem Kulturlandkreis dar. Wir müssen es schaffen, die verschiedenen Mobilitätsformen im Verkehrsraum klug miteinander zu verknüpfen, um allen Verkehrsteilnehmern eine sichere sowie ressourcenorientierte Nutzung unserer Verkehrswege zu ermöglichen.“

Hintergrund:
Nahmobilität umfasst insbesondere den Rad- und Fußverkehr. Seit 2014 bietet das Land Nordrhein-Westfalen den Gemeinden, Städten und Kreisen eine Förderung für Maßnahmen der Nahmobilität an. Es werden Zuwendungen für Investitionen und Planungen, Service sowie Kommunikation und Informationen zur Verbesserung des Radverkehrs und anderer Formen der Nahmobilität gewährt. Förderfähig sind neben Bau- und Ausbauvorhaben auch grundhafte Sanierung sowie weitere Vorhaben, die geeignet sind, ein umweltschonendes, sicheres Angebot der Nahmobilität zu schaffen und motorisierten Individualverkehr auf die Nahmobilität zu verlagern.

Das aktuelle Nahmobilitätsprogramm I umfasst 230 Maßnahmen und fasst ein Fördervolumen von insgesamt 73,7 Millionen Euro. In der zweiten Jahreshälfte 2024 soll der zweite Teil (Nahmobilitätsprogramm II) veröffentlicht werden.