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Mittwoch, 18. Februar 2026 Mediadaten
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Beverungen (red). In der Stadt Beverungen wurden am Wochenende an einem Teich in Wesernähe mehrere verendete Schwäne aufgefunden. Nach Einsendung zur Untersuchung an das Chemische- und Veterinäruntersuchungsamt Detmold wurde dort bei zwei Tieren das Aviäre Influenzavirus, der Erreger der Geflügelpest, nachgewiesen. Der Veterinärdienst des Kreises Höxter ruft deshalb alle Geflügelhalter zu erhöhter Vorsicht auf. „Das Risiko weiterer Ausbrüche besteht nach wie vor“, erklärt der Leiter des Veterinärdienstes des Kreises Höxter, Dr. Jens Tschachtschal. 
Deutschlandweit kommt es seit Oktober letzten Jahres immer wieder zu Nachweisen bei Wildvögeln und in Hausgeflügelbeständen. Das Risiko einer Übertragung von Wildvögeln auf gehaltene Vögel wird vom Friedrich-Löffler-Institut, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, weiterhin als hoch eingestuft.

Vorkehrungen

Um ein Überspringen des Erregers von Wildvögeln auf Haus- und Nutzgeflügel zu verhindern, ist es wichtig, Kontakte von Geflügel in Tierhaltungen und Wildvögeln zu verhindern.
Haus- und Nutzgeflügel dürfen deshalb nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Sie dürfen nicht mit Oberflächenwasser versorgt werden, zu dem auch Wildvögel Zugang haben. Futter und Einstreu sind so zu lagern, dass sie für Wildvögel nicht zugänglich sind. 

Zumindest für Geflügelbestände im Nahbereich der Weser im Stadtgebiet Beverungen empfiehlt der Veterinärdienst bis auf Weiteres die Aufstallung aufgrund der aktuell nachgewiesenen Fälle. 

Meldepflicht

„Treten plötzlich erhöhte Verluste in Hausgeflügelbeständen auf, ist ein Tierarzt hinzuziehen, um eine mögliche Geflügelpestinfektion auszuschließen“, betont der Leiter des Veterinäramtes. Zugleich erinnert er an die gesetzliche Anzeigepflicht, falls Erkrankungen im Tierbestand auftreten. 

Auch muss jeder Geflügelhalter seine Tiere bei der Tierseuchenkasse NRW melden, die die Informationen an das zuständige Veterinäramt weitergibt. Ausführliche Hinweise hierzu sind in einem Merkblatt für Geflügelhalter zusammengestellt, das auf der Internetseite des Kreises Höxter abrufbar ist. 

Wer verendete wildlebende Wasservögel oder Greifvögel findet, sollte dies bei den örtlichen Ordnungsbehörden melden, damit in Absprache mit dem Veterinärdienst des Kreises nötigenfalls Untersuchungen zum Ausschluss einer möglichen Infektion veranlasst werden können.

Hintergrund:

Im Kreis Höxter werden knapp 1 Million Stück Hausgeflügel in rund 1000 Geflügelhaltungen gehalten.
Die Aviäre Influenza, auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, deren natürliche Wirtstiere wilde Wasservögel sind. Die Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der aviären Influenza. Sie wird durch sehr virulente (hochpathogene) Stämme aviärer Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 hervorgerufen. Die Erkrankung ist anzeigepflichtig und wird staatlich bekämpft. 

Alle Nutzgeflügelarten, aber auch viele Zier- und Wildvogelarten sind hochempfänglich für die Infektion. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet – teilweise bis zu 100 Prozent. Wasservögel erkranken seltener und oft weniger schwer, scheiden aber dennoch das Virus aus und können als Reservoir für Ansteckungen dienen.

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